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   OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - I-24 W 92/11   

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https://dejure.org/2011,34586
OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - I-24 W 92/11 (https://dejure.org/2011,34586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2011 - I-24 W 92/11 (https://dejure.org/2011,34586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2011 - I-24 W 92/11 (https://dejure.org/2011,34586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang der Erstattungsfähigkeit bei Versterben einer Prozesspartei während des Rechtsstreits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Partei stirbt während des Streits: Muss Erbe Anwalt wechseln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 490
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
    Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).

  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
    Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08

    Auswärtiger Rechtsanwalt VIII

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
    Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).

    Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
    Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900).
  • BGH, 28.01.2010 - III ZB 64/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
    Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
    Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900).
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