Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - I-24 W 92/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Kosten eines in Würzburg residierenden Rechtsanwalts durch eine obsiegende Partei bei anhängigem Rechtsstreit am Landgericht Düsseldorf und Wohnsitz in Wyk auf Föhr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2; ZPO § 104
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang der Erstattungsfähigkeit bei Versterben einer Prozesspartei während des Rechtsstreits - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Partei stirbt während des Streits: Muss Erbe Anwalt wechseln?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.01.2011 - 8 O 192/08
- LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 8 O 192/08
- OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - I-24 W 92/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 490
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).
- BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).
- BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
Auswärtiger Rechtsanwalt VIII
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900). - BGH, 28.01.2010 - III ZB 64/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900). - BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900).